Satzung des Vereins
EuroMaidan-Sachsen
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 1 Nr. 1 Der
Verein führt den Namen "EuroMaidan-Sachsen".
§ 1 Nr. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Dresden, Staffelsteinstr. 35, 01326 Dresden
Der Verein wurde am 10. März
2014 errichtet.
§ 2 Zweck des Vereins
§ 2 Nr. 1 Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 2 Nr. 2 Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch
Verfolgte, Kriegsgeschädigte oder Zivilgeschädigte in der Ukraine oder infolge
oder im Zusammenhang mit Ereignissen in der und um die Ukraine. Als „Ukraine“
gilt dabei das ukrainische Staatsgebiet im Gebietsstand des 1. Januar 2014.
§ 2 Nr. 3 Zweck des Vereins ist die
Förderung intensiverer Beziehungen zwischen Deutschen und Ukrainern, um das
Ansehen Deutschlands in der Ukraine zu fördern und zur besseren Verständigung
zwischen Ukrainern und Deutschen beizutragen. Dazu werden auch Veranstaltungen
durchgeführt. Der Verein fördert keine politischen Zwecke.
§ 2 Nr. 4 Die
Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von
natürlichen Personen, die durch Einwirkung politisch motivierter Gewalt in der
Ukraine körperlichen Schaden erlitten haben.
§ 3 Mittelverwendung
§ 3 Nr. 1 Der Verein ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Nr. 2 Mittel des Vereins dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4 Mitgliedschaft
§ 4 Nr. 1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische
Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 4
Nr. 2 Jährliche
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Jedes Mitglied verpflichtet sich, seine
Fähigkeiten und verfügbare Zeit in Form ehrenamtlicher Arbeit im Sinne des
Vereinszwecks einzubringen.
§ 4 Nr. 3 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt
des Mitglieds, Ausschluss des Mitglieds, Tod des Mitglieds oder Auflösung des
Vereins.
§ 4 Nr. 4 Der freiwillige
Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des
Vorstands.
§ 4 Nr. 5 Der Vorstand kann mit
einfacher Mehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es grob gegen die Interessen
des Vereins verstößt. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Organe des Vereins
§ 5 Nr. 1 Organe des Vereins sind der Vorstand und die
Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
§ 6 Nr. 1 Der Vorstand des
Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils
durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
§ 6 Nr. 2 Der Vorstand wird
durch die Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist
zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt ist.
§ 6 Nr. 3 Der Vorstand führt die
Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.
§ 7 Die Mitgliederversammlung
§ 7 Nr. 1 Die
Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Es
ist ein Protokoll anzufertigen und zu unterzeichnen.
§ 7 Nr. 2 In der
Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die
Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme der Vorstandsberichte, Entlastung des
Vorstandes.
b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über
die Auflösung des Vereins.
§ 7 Nr. 3 Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine
Mehrheit von drei Viertel der Stimmen erforderlich.
§ 7 Nr. 4 Der Vorstand hat eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse des
Vereins erforderlich ist oder die Einberufung durch 1/3 der Mitglieder verlangt
wird.
§ 8 Mitgliederverwaltung
§ 8 Nr. 1 Zur
Mitgliederverwaltung werden vereinsintern folgende Daten erhoben:
Name, Vorname, Wohnadresse,
Beruf, Anstellung, dem Verein gemeldete Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.
Einer Veröffentlichung des Namens muss das Mitglied zustimmen.
§ 9 Auflösung des Vereins und
Anfallberechtigung
§ 9 Nr. 1 Die Auflösung des
Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 7 Nr. 3 festgelegten
Stimmenmehrheit beschlossen werden. Der Verein wird am 31. Dezember 2022 aufgelöst. wenn die Mitgliederversammlung nicht in der Zeit vom 1. Juni bis 31.
Oktober 2022 mit dem Quorum nach § 7 Nr. 3 anders entscheidet. Der Vorstand ist
der vertretungsberechtigte Liquidator.
§ 9 Nr. 2 Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten
zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu
verwenden hat. Wünschenswert wäre die Verwendung zur Unterstützung ihrer Arbeit
und Mitgliedschaft in der Plattform für Europäische Erinnerung und Gewissen (Platform of European Memory and Conscience).
§ 10 Umwidmung in einen eingetragenen Verein (e.V)
§ 10 Nr. 1 Der Vorstand behält sich vor, den Verein
in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Er führe dann den Zusatz „e.V.“.
Dies stellt weder eine Auflösung nach § 9 noch eine Neugründung dar.
Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung
(Mitgliederversammlung) am 10. März 2014 verabschiedet. Die
Ergänzung im § 2 Nr. 3 zur Durchführung von Veranstaltungen erfolgte am 21.
März 2014. Eine Änderung im § 9 Nr. 1 zur Verschiebung der Auflösung des
Vereins vom 31.12.2019 um drei Jahre auf den 31.12.2022 erfolgte auf einer
Mitgliederversammlung am 11. September 2019.
(Dresden, 11. September 2019)
1.
Vorsitzender:
(Arnold
Vaatz)
2. Vorsitzender:
(Michael
Heidrich)
Schriftführer:
(Frank
Tiesler)