Satzung



Satzung des Vereins EuroMaidan-Sachsen


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 1 Nr. 1         Der Verein führt den Namen "EuroMaidan-Sachsen".

§ 1 Nr. 2         Der Verein hat seinen Sitz in Dresden, Staffelsteinstr. 35, 01326 Dresden
Der Verein wurde am 10. März 2014 errichtet.



§ 1 Nr. 3         Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

§ 2 Nr. 1         Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 2 Nr. 2         Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch Verfolgte, Kriegsgeschädigte oder Zivilgeschädigte in der Ukraine oder infolge oder im Zusammenhang mit Ereignissen in der und um die Ukraine. Als „Ukraine“ gilt dabei das ukrainische Staatsgebiet im Gebietsstand des 1. Januar 2014.

§ 2 Nr. 3       Zweck des Vereins ist die Förderung intensiverer Beziehungen zwischen Deutschen und Ukrainern, um das Ansehen Deutschlands in der Ukraine zu fördern und zur besseren Verständigung zwischen Ukrainern und Deutschen beizutragen. Dazu werden auch Veranstaltungen durchgeführt. Der Verein fördert keine politischen Zwecke.

§ 2 Nr. 4     Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von natürlichen Personen, die durch Einwirkung politisch motivierter Gewalt in der Ukraine körperlichen Schaden erlitten haben.

§ 3 Mittelverwendung

§ 3 Nr. 1         Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Nr. 2         Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

§ 4 Nr. 1         Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Nr. 2         Jährliche Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Jedes Mitglied verpflichtet sich, seine Fähigkeiten und verfügbare Zeit in Form ehrenamtlicher Arbeit im Sinne des Vereinszwecks einzubringen.

§ 4 Nr. 3         Die Mitgliedschaft endet durch Austritt des Mitglieds, Ausschluss des Mitglieds, Tod des Mitglieds oder Auflösung des Vereins.

§ 4 Nr. 4         Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

§ 4 Nr. 5         Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es grob gegen die Interessen des Vereins verstößt. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Organe des Vereins

§ 5 Nr. 1         Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

§ 6 Der Vorstand

§ 6 Nr. 1         Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

§ 6 Nr. 2         Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 6 Nr. 3         Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

§ 7 Nr. 1         Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Es ist ein Protokoll anzufertigen und zu unterzeichnen.

§ 7 Nr. 2         In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme der Vorstandsberichte, Entlastung des Vorstandes.
b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

§ 7 Nr. 3         Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen erforderlich.

§ 7 Nr. 4         Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung durch 1/3 der Mitglieder verlangt wird.

§ 8 Mitgliederverwaltung

§ 8 Nr. 1         Zur Mitgliederverwaltung werden vereinsintern folgende Daten erhoben:
Name, Vorname, Wohnadresse, Beruf, Anstellung, dem Verein gemeldete Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Einer Veröffentlichung des Namens muss das Mitglied zustimmen.

§ 9 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

§ 9 Nr. 1         Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 7 Nr. 3 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Der Verein wird am 31. Dezember 2022 aufgelöst. wenn die Mitgliederversammlung nicht in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 2022 mit dem Quorum nach § 7 Nr. 3 anders entscheidet. Der Vorstand ist der vertretungsberechtigte Liquidator.

§ 9 Nr. 2         Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Wünschenswert wäre die Verwendung zur Unterstützung ihrer Arbeit und Mitgliedschaft in der Plattform für Europäische Erinnerung und Gewissen (Platform of European Memory and Conscience).

§ 10 Umwidmung in einen eingetragenen Verein (e.V)

§ 10 Nr. 1      Der Vorstand behält sich vor, den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Er führe dann den Zusatz „e.V.“. Dies stellt weder eine Auflösung nach § 9 noch eine Neugründung dar.



Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung (Mitgliederversammlung) am 10. März 2014 verabschiedet. Die Ergänzung im § 2 Nr. 3 zur Durchführung von Veranstaltungen erfolgte am 21. März 2014. Eine Änderung im § 9 Nr. 1 zur Verschiebung der Auflösung des Vereins vom 31.12.2019 um drei Jahre auf den 31.12.2022 erfolgte auf einer Mitgliederversammlung am 11. September 2019.

 

(Dresden, 11. September 2019)


1. Vorsitzender:
                                    (Arnold Vaatz)


2. Vorsitzender:  
                                   (Michael Heidrich)


Schriftführer:
                                   (Frank Tiesler)